Bei jedem Verarbeitungsschritt muss sichergestellt werden, dass Produkte aus biologisch erzeugten Fasern strikt von solchen aus konventionellem Material getrennt werden. Es ist essentiell, dass die Bioprodukte jederzeit eindeutig identifiziert werden können.
Chemische Zusätze, wie Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien, dürfen nur verwendet werden, wenn sie den grundlegenden Anforderungen hinsichtlich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit entsprechen. Problematische Substanzen wie toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel oder gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme sind strikt verboten.
Synthetische Schlichtemittel dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Öle für Strick- und Webmaschinen müssen frei von Schwermetallen sein. Auch die Bleichmittel müssen bestimmte Vorgaben erfüllen: sie müssen auf Sauerstoff basieren, der Einsatz von Chlorbleiche ist daher nicht gestattet.
Besonders problematische Chemikalien wie Azofarbstoffe, die krebserregende Aminverbindungen freisetzen, sind verboten. Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittel verwenden, sowie Plastisol-Druckverfahren, bei denen Phthalate und PVC zum Einsatz kommen, sind ebenfalls untersagt.